Bewahren Sie datierte Belege für den tatsächlichen geschäftlichen Gebrauch Ihrer Marke auf: Rechnungen, Inventarlisten, Werbung und Fotos. Der Gebrauchserklärung und dem Verlängerungsgesuch müssen Sie sie nicht beilegen (Artikel 233 und 237 des LFPPI, des mexikanischen Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums). Sie brauchen sie, wenn jemand die Löschung Ihrer Marke wegen Nichtgebrauchs verlangt und Sie die Marke verteidigen müssen (Artikel 235).

Die Belege müssen weder perfekt noch zahlreich sein. Sie müssen einen ernsthaften Gebrauch zeigen, in der Menge und auf die Art, die in Ihrer Branche üblich sind, und ein Datum tragen, das sich überprüfen lässt. Am besten haben Sie Belege aus verschiedenen Zeitpunkten. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie aufbewahren sollten, wie lange und wie Sie es ordnen.

Was als Nachweis taugt

Es zählt, was Ihre Marke im tatsächlichen Geschäftsverkehr zeigt. Gemäss Artikel 121 der Ausführungsverordnung zum LFPPI (Reglamento de la LFPPI) lässt sich der Gebrauch unter anderem mit Geschäften in einer für Ihre Warenart relevanten Zahl nachweisen, die weder vereinzelt noch zum Schein erfolgen, oder mit Verkauf, Vertrieb, Vermarktung oder Lagerung.

  • Rechnungen (CFDI, die mexikanische elektronische Rechnung), die Ihre Marke oder die Produkte mit Ihrer Marke nennen. Das Gesetz anerkennt sie ausdrücklich, wenn sie von Ihnen oder Ihrer Lizenznehmerin stammen (Artikel 333).
  • Inventarlisten und Lagerunterlagen mit der Marke. Auch sie anerkennt das Gesetz ausdrücklich (Artikel 333).
  • Verpackungen und Etiketten mit aufgedruckter Marke. Bewahren Sie auch die Rechnung der Druckerei auf, denn sie datiert die Auflage.
  • Werbung wie Inserate, Kataloge, Prospekte und Beiträge in sozialen Medien mit sichtbarem Datum.
  • Produktfotos in der Auslage, an der Verkaufsstelle oder bei der Übergabe an Kunden, mit überprüfbarem Datum.
  • Verträge mit Kunden, Händlern oder Lizenznehmern, in denen die Marke vorkommt.

Achten Sie darauf, dass sich das Datum überprüfen lässt: über die Folionummer (folio fiscal), die eine CFDI-Rechnung bei der Ausstellung erhält, über das öffentlich sichtbare Datum eines Beitrags oder über das überprüfbare Datum eines akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters. Ein Datum, das sich bearbeiten lässt, ist leicht anzuzweifeln.

Was als Gebrauchsnachweis nicht taugt

Diese Belege haben wenig Gewicht oder werden gar nicht zugelassen:

  • Mockups, Renderings oder Entwürfe, die nie auf dem Markt verwendet wurden.
  • Material ohne Datum oder mit einem Datum, das sich in der Datei leicht ändern lässt.
  • Einzelne Screenshots ohne Webadresse und ohne Publikationsdatum.
  • Ein einzelner Verkauf, der nur Gebrauch vortäuschen soll. Die Ausführungsverordnung spricht von Geschäften, die weder vereinzelt noch zum Schein erfolgen (Artikel 121).
  • Interne Präsentationen oder E-Mails, welche die Marke nicht auf dem Markt zeigen. Dass ein Dokument intern ist, schliesst es nicht aus: Inventarlisten sind intern, und das Gesetz anerkennt sie (Artikel 333).
  • Zeugenaussagen oder Ihre eigene Aussage als Partei. Sie sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind in einem Dokument festgehalten (Artikel 333).

Viele Unternehmen gebrauchen ihre Marke jeden Tag und können es nicht belegen, wenn es darauf ankommt. Am trügerischsten sind Mockups. Sie sehen aus wie Belege, zeigen aber nicht, dass Ihre Marke auf den Markt gekommen ist.

Was einen Beleg stark macht: Datum und Kontinuität

Zwei Dinge machen aus einem gewöhnlichen Dokument einen aussagekräftigen Beleg:

  1. Überprüfbares Datum: Eine Drittperson kann das Datum des Dokuments überprüfen, und niemand kann es nachträglich ändern.
  2. Kontinuität: Die Belege verteilen sich über die Zeit, statt erst an dem Tag gesammelt zu werden, an dem jemand sie verlangt.

Ein Dokument pro Monat über drei Jahre hilft mehr als hundert aus einer einzigen Woche. Eine Sammlung mit Belegen aus verschiedenen Zeitpunkten zeigt den ernsthaften Gebrauch besser.

Faustregel: Wenig und regelmässig bringt mehr als viel auf einmal. Zum Beispiel eine Rechnung im Monat, ein Beitrag pro Woche und ein Foto der Verpackung für jede neue Auflage.

Wie lange Sie Gebrauchsnachweise aufbewahren sollten

Bei einem Löschungsgesuch werden die drei Jahre vor dem Gesuch geprüft (Artikel 235). Weil niemand weiss, wann ein solches Gesuch kommt, sollten Sie die letzten drei Jahre immer vollständig bereithalten, Monat für Monat.

Werfen Sie alte Belege nicht weg. Eine lange Sammlung zeigt den Gebrauch Ihrer Marke über die Jahre. Mit den ältesten Belegen können Sie ausserdem Ihr Datum des ersten Gebrauchs nachweisen.

Wie Sie Ihre Gebrauchsnachweise ordnen

  1. Legen Sie für jede Marke einen Ordner an und darin einen Unterordner pro Jahr.
  2. Speichern Sie jeden Monat ein oder zwei Rechnungen, welche die Marke nennen, dazu ein datiertes Foto oder einen datierten Beitrag.
  3. Notieren Sie, welche eingetragene Ware oder Dienstleistung jeder Beleg zeigt. Nach der Gebrauchserklärung besteht der Schutz nur noch für die darin angegebenen Waren und Dienstleistungen (Artikel 233).
  4. Bitten Sie allfällige Lizenznehmer jedes Quartal um Kopien ihrer Rechnungen. Auch ihr Gebrauch zählt (Artikel 235).
  5. Prüfen Sie einmal im Jahr, ob es für jede eingetragene Ware und Dienstleistung Belege gibt.

Wie Prueba de Uso das jede Woche für Sie erledigt

Prueba de Uso publiziert Ihre Marke jeden Montag in der wöchentlichen Katalogausgabe. Ein in Mexiko akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter gibt jeder Ausgabe ein überprüfbares Datum. Sie selbst müssen nichts tun: Jede Woche entsteht eine neue Ausgabe mit Ihrer Marke.

Zu jeder Ausgabe laden Sie den Katalog, den Eintrag Ihrer Marke und die Bestätigung der Aufnahme herunter. Ihre Rechnungen belegen die Verkäufe, die Bestätigung belegt, dass Ihre Marke an diesem Datum publiziert war.

Der Preis gilt pro Marke und wird monatlich oder jährlich verrechnet. So funktioniert es.

Ihre Rechnungen bewahren Sie selbst auf. Das überprüfbare Datum, Woche für Woche, liefert Prueba de Uso im Hintergrund.

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Quellen

Häufige Fragen

Muss ich der Gebrauchserklärung Belege beilegen?

Nein. Das Gesetz verlangt, dass Sie die Waren oder Dienstleistungen angeben, für die Sie die Marke gebrauchen, und die Gebühr bezahlen. Belege müssen Sie keine beilegen (Artikel 233 und 237 LFPPI).

Wie viele Gebrauchsnachweise brauche ich?

Das Gesetz legt keine Zahl fest. Gemäss Ausführungsverordnung lässt sich der Gebrauch mit Geschäften in einer für Ihre Geschäftsart relevanten Zahl nachweisen, die weder vereinzelt noch zum Schein erfolgen, oder mit Verkauf, Vertrieb, Vermarktung oder Lagerung (Artikel 121). In der Praxis sollten Sie für jeden Monat der letzten drei Jahre Belege haben.

Zählen Screenshots als Nachweis?

Allein zählen sie wenig. Sie helfen, wenn sie die Webadresse und das Publikationsdatum zeigen und Rechnungen aus demselben Zeitraum dazukommen.

Wie lange bewahre ich meine Gebrauchsnachweise auf?

Halten Sie immer die letzten drei Jahre vollständig bereit, denn diese werden bei einem Löschungsgesuch geprüft (Artikel 235). Ältere Belege helfen ausserdem, den Gebrauch über längere Zeit zu zeigen.

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Portfolio.

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