Den Gebrauch Ihrer Marke weisen Sie mit Belegen dafür nach, dass Ihre Waren oder Dienstleistungen in Mexiko unter dieser Marke verkauft werden oder erhältlich sind, in der für Ihre Branche üblichen Menge. So regelt es Artikel 121 der Ausführungsverordnung zum LFPPI (Reglamento de la LFPPI). Am meisten Gewicht hat eine Kombination aus Rechnungen und datierten Belegen wie Fotos, Werbung, dem Tatsachenprotokoll eines mexikanischen Notars oder einer Bestätigung von Prueba de Uso.

Was gilt als Gebrauch einer Marke?

Rechtlich gilt Ihre Marke als gebraucht, wenn die Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, in Mexiko unter dieser Marke verkauft werden oder erhältlich sind, in der Menge und auf die Art, die in Ihrer Branche üblich sind. Als Gebrauch zählt auch, die Marke auf Waren anzubringen, die für den Export bestimmt sind (Artikel 121 der Ausführungsverordnung).

Sie müssen die Marke so gebrauchen, wie Sie sie eingetragen haben, oder mit Abweichungen, die ihren kennzeichnenden Charakter nicht verändern, und zwar für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen (Artikel 233 des LFPPI, des mexikanischen Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums).

Möglichkeiten, den Gebrauch einer Marke nachzuweisen, im Vergleich

Jede Möglichkeit belegt etwas anderes. Am meisten Gewicht hat eine Kombination.
MöglichkeitWas sie belegtWas sie nicht belegtAufwand
Rechnungen (CFDI, die mexikanische elektronische Rechnung)Tatsächliche Verkäufe, mit Datum und Folionummer (folio fiscal). Das Gesetz anerkennt Rechnungen ausdrücklich (Artikel 333).Wie die Marke auf dem Produkt aussieht.Gering, denn Sie stellen sie ohnehin aus.
Datierte FotosWie die Marke auf dem Produkt, der Verpackung oder im Geschäftslokal aussieht.Dass verkauft wurde. Das Datum eines Fotos lässt sich anzweifeln.Gering, wenn Sie regelmässig fotografieren.
Werbung und soziale MedienDass Sie das Produkt an einem bestimmten Datum öffentlich angeboten haben.Dass es verkauft wurde.Gering.
Tatsachenprotokoll eines mexikanischen NotarsWas der mexikanische Notar an einem bestimmten Tag gesehen hat: Ihr Geschäftslokal, Ihren Onlineshop oder Ihre Produkte.Weder Verkäufe noch das, was vor oder nach diesem Tag geschah.Hoch: jedes Mal ein Termin und ein Honorar.
Prueba de UsoDass Ihre Marke in einer wöchentlichen Katalogausgabe erschienen ist, mit einem überprüfbaren Datum von einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter.Verkäufe. Abgedeckt sind die Wochen ab Vertragsbeginn.Gering: Sie erfassen Ihre Marke einmal, danach erscheint sie von selbst in jeder Montagsausgabe.

Welche Möglichkeit passt zu welchem Fall?

  • Sie verkaufen mit Rechnung: Ihre CFDI-Rechnungen sind die Grundlage. Bewahren Sie mindestens eine pro Monat auf, welche die Marke nennt.
  • Ihre Rechnungen nennen die Marke nicht: Ergänzen Sie sie mit Inventarlisten, datierten Fotos und Werbung.
  • Sie erbringen Dienstleistungen: Verträge, Rechnungen und Werbung mit dem Namen der Dienstleistung.
  • Sie exportieren: Exportrechnungen mit der Marke. Als Gebrauch zählt auch, die Marke auf Waren anzubringen, die für den Export bestimmt sind (Artikel 121 der Ausführungsverordnung).
  • Sie haben Lizenznehmer: Auch deren Rechnungen zählen (Artikel 235). Bitten Sie um Kopien.
  • Sie möchten jede Woche Belege mit überprüfbarem Datum, ohne daran denken zu müssen: Prueba de Uso publiziert Ihre Marke jeden Montag.

Wie kombinieren Sie Ihre Gebrauchsnachweise?

  1. Sammeln Sie pro Monat eine Rechnung, welche die Marke und die Ware oder Dienstleistung nennt.
  2. Fügen Sie einen Beleg hinzu, der zeigt, wie die Marke aussieht: ein Foto, eine Verpackung oder einen Beitrag mit Datum.
  3. Ergänzen Sie einen Beleg mit überprüfbarem Datum: jede Woche eine Bestätigung von Prueba de Uso oder, für einen einzelnen Zeitpunkt, ein Tatsachenprotokoll eines mexikanischen Notars.
  4. Ordnen Sie alles nach Jahr und nach den eingetragenen Waren oder Dienstleistungen.
  5. Wird die Löschung Ihrer Marke verlangt, reichen Sie Ihre Belege innert der Monatsfrist für Ihre Stellungnahme ein (Artikel 336).

Wie Sie eine Marke Schritt für Schritt verteidigen, lesen Sie im Ratgeber Löschung wegen Nichtgebrauchs in Mexiko. Was Sie jeden Monat aufbewahren sollten, erklärt der Ratgeber Was Sie als Gebrauchsnachweis aufbewahren sollten.

Wo kommt Prueba de Uso ins Spiel?

Prueba de Uso publiziert Ihre Marke jeden Montag in der wöchentlichen Katalogausgabe, mit einem überprüfbaren Datum von einem in Mexiko akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter. Zu jeder Ausgabe laden Sie die Bestätigung der Aufnahme Ihrer Marke herunter. Sie gehört zu Ihren Rechnungen: Die Rechnungen belegen die Verkäufe, die Bestätigung das Datum.

Der Preis gilt pro Marke und wird monatlich oder jährlich verrechnet. So funktioniert es. Vor der Gebrauchserklärung oder der Verlängerung lohnt sich ein Blick in die Ratgeber von SisteMarca.

Quellen

Häufige Fragen

Welche Belege eignen sich, um den Gebrauch einer Marke nachzuweisen?

Zulässig sind alle Beweismittel ausser Zeugenaussagen und Aussagen der Parteien selbst (es sei denn, sie sind in einem Dokument festgehalten) sowie Beweismitteln, die gegen die guten Sitten oder gegen das Recht verstossen (Artikel 333 LFPPI). Rechnungen und Inventarlisten bilden die Grundlage. Fotos, Werbung, Tatsachenprotokolle eines Notars und datierte Bestätigungen ergänzen sie.

Genügt eine einzige Rechnung?

Kaum. Die Ausführungsverordnung spricht von Geschäften in einer für Ihre Branche relevanten Zahl, die weder vereinzelt noch zum Schein erfolgen (Artikel 121). Ein einzelner Verkauf kann als blosser Scheingebrauch gelten.

Kann ich den Gebrauch mit meiner Website oder meinen Social-Media-Kanälen belegen?

Sie zeigen, dass Sie das Produkt an einem bestimmten Datum öffentlich angeboten haben, belegen aber keine Verkäufe. Verwenden Sie sie zusammen mit Ihren Rechnungen.

Zählt der Gebrauch meiner Marke in einem anderen Land?

Das Gesetz verlangt den Gebrauch auf mexikanischem Staatsgebiet (Artikel 233 LFPPI). Als Gebrauch zählt auch, die Marke auf Waren anzubringen, die für den Export bestimmt sind (Artikel 121 der Ausführungsverordnung).

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