Im Eintragungsgesuch für Ihre Marke in Mexiko geben Sie an, seit wann Sie die Marke gebrauchen, oder Sie erklären, dass Sie sie noch nicht gebrauchen. Dieses Datum lässt sich danach nicht mehr ändern (Artikel 214 des LFPPI, des mexikanischen Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums). Können Sie es später nicht belegen, kann Ihre Eintragung für nichtig erklärt werden (Artikel 258).
Was ist das Datum des ersten Gebrauchs einer Marke?
Es ist der Tag, an dem Sie begonnen haben, Ihre Marke für Ihre Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen. Im Gesuch haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie nennen dieses Datum, oder Sie erklären, dass Sie die Marke noch nicht gebrauchen. Machen Sie keine Angabe, gilt die Marke als noch nicht gebraucht (Artikel 214 Ziffer III).
Nennen Sie ein Datum, geben Sie auch den Standort Ihres Geschäfts an (Artikel 214 Ziffer VII). Ohne Geschäftslokal kann das Ihre Website sein, sofern Sie dies schriftlich und mit der förmlichen Erklärung angeben, dass Ihre Angaben wahr sind (bajo protesta de decir verdad). So regelt es Artikel 107 der Ausführungsverordnung zum LFPPI (Reglamento de la LFPPI).
Erteilt das IMPI (Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum) die Eintragung, steht dieses Datum in Ihrer Eintragungsurkunde (Artikel 231).
Wozu dient das Datum des ersten Gebrauchs?
Es legt gegenüber anderen fest, seit wann Sie Ihre Marke gebrauchen. Wer Ihre Eintragung für nichtig erklären lassen will, weil er die Marke zuerst gebraucht habe, muss nachweisen, dass sein Gebrauch vor Ihrem Hinterlegungsdatum oder vor Ihrem Datum des ersten Gebrauchs begann (Artikel 258 Ziffer II).
Ähnlich ist es bei jemandem, der die Marke in gutem Glauben gebraucht hat: Ihre Eintragung berührt ihn nicht, wenn er schon vor Ihrem Gesuch oder vor dem von Ihnen angegebenen Datum des ersten Gebrauchs begonnen hat, die Marke ohne Unterbrechung zu gebrauchen (Artikel 175 Ziffer I). Je weiter ein belegbares Datum zurückreicht, desto weniger Raum bleibt für solche Fälle.
Das Datum des ersten Gebrauchs verschafft Ihnen keinen Vorrang gegenüber anderen Gesuchen. Unter mehreren Gesuchen hat das früher eingereichte Vorrang (Artikel 220).
Was geschieht, wenn das Datum des ersten Gebrauchs falsch ist oder Sie es nicht belegen können?
Kann die Markeninhaberin nicht nachweisen, dass das angegebene Datum des ersten Gebrauchs stimmt, kann die Eintragung für nichtig erklärt werden (Artikel 258 Ziffer III). Diese Nichtigkeit (nulidad) lässt sich innert fünf Jahren geltend machen, nachdem die Publikation der Eintragung in der Gaceta de la Propiedad Industrial, dem Publikationsorgan des IMPI, wirksam geworden ist.
Wurde das Gesuch für Ihre Eintragung noch unter dem früheren Gesetz eingereicht, können andere Regeln gelten. Die neuen Nichtigkeitsgründe gelten nur für Eintragungen, bei denen Gesuch und Erteilung unter das LFPPI fallen (vierzehnte Übergangsbestimmung, transitorio décimo cuarto).
Die Nichtigkeit beseitigt die Wirkungen der Eintragung von ihrer Erteilung an (Artikel 263). Geben Sie deshalb ein Datum an, das Sie mit Dokumenten belegen können.
Wie belegen Sie Ihr Datum des ersten Gebrauchs?
Mit Unterlagen von diesem Datum, die zeigen, dass Ihre Waren oder Dienstleistungen unter Ihrer Marke im Handel oder auf dem Markt erhältlich waren. Der Gebrauch muss dem entsprechen, was in Ihrer Branche üblich ist. Ein einzelner Verkauf, der nur den Anschein von Gebrauch erwecken soll, genügt nicht (Artikel 121 der Ausführungsverordnung).
| Beleg | Was er über Ihr Datum zeigt |
|---|---|
| Erste Rechnungen (CFDI) | Verkäufe mit Datum und Folionummer (folio fiscal) der mexikanischen elektronischen Rechnung. Bewahren Sie die erste auf, welche die Marke nennt. |
| Werbung und soziale Medien | Dass Sie die Ware oder Dienstleistung an einem bestimmten Datum öffentlich angeboten haben. |
| Datierte Fotos | Wie die Marke auf dem Produkt, der Verpackung oder im Geschäftslokal aussah. Ihr Datum lässt sich anzweifeln. |
| Verträge | Vereinbarungen mit Kunden oder Händlern, mit Datum und Marke. |
| Bestätigung von Prueba de Uso | Dass Ihre Marke in einer wöchentlichen Katalogausgabe erschienen ist, mit überprüfbarem Datum. Abgedeckt sind die Wochen ab Vertragsbeginn. |
Ein Beleg von heute beweist kein Datum von vor Jahren. Das Datum des ersten Gebrauchs belegen Sie mit dem, was Sie seither aufbewahrt haben.
Was sollten Sie vom ersten Tag an aufbewahren?
- Die erste Rechnung, die Ihre Marke nennt, und danach ein oder zwei pro Monat.
- Das erste Inserat, den ersten Beitrag oder den ersten Katalog, in dem Ihre Marke erscheint, mit Datum.
- Datierte Fotos von Produkt, Verpackung oder Geschäftslokal.
- Verträge mit Kunden oder Händlern.
Was Sie jeden Monat aufbewahren sollten, erklärt der Ratgeber Was Sie als Gebrauchsnachweis aufbewahren sollten. Die Möglichkeiten im Vergleich finden Sie im Ratgeber Wie Sie den Gebrauch Ihrer Marke nachweisen.
Wo kommt Prueba de Uso ins Spiel?
Prueba de Uso publiziert Ihre Marke jeden Montag in der wöchentlichen Katalogausgabe. Ein in Mexiko akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter gibt jeder Ausgabe ein überprüfbares Datum. Zu jeder Ausgabe laden Sie die Bestätigung der Aufnahme Ihrer Marke herunter.
Die Ausgaben zählen ab Vertragsbeginn. Je früher Sie beginnen, desto mehr Wochen mit überprüfbarem Datum haben Sie. Der Preis gilt pro Marke und wird monatlich oder jährlich verrechnet. So funktioniert es.
Ist Ihre Marke noch nicht eingetragen, lesen Sie bei SisteMarca, wie Sie eine Marke in Mexiko eintragen lassen.
Quellen
- Bundesgesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums (LFPPI, letzte Änderung publiziert im DOF, dem Amtsblatt des mexikanischen Bundes, vom 3. April 2026): Artikel 175, 214, 220, 231, 233, 258 und 263 sowie vierzehnte Übergangsbestimmung.
- Ausführungsverordnung zum LFPPI, Artikel 107 und 121 (DOF vom 28. April 2026).
- Gesetzestexte: Stand am 29. Oktober 2026. Alle Quellen sind auf Spanisch.
Häufige Fragen
Was ist das Datum des ersten Gebrauchs einer Marke?
Es ist das Datum, ab dem Sie Ihre Marke gebrauchen. Sie geben es im Eintragungsgesuch an. Fehlt die Angabe, gilt die Marke als noch nicht gebraucht (Artikel 214 LFPPI).
Lässt sich das Datum des ersten Gebrauchs ändern?
Nein. Gemäss Gesetz kann es nicht mehr geändert werden, sobald Sie es angegeben haben (Artikel 214 Ziffer III LFPPI).
Was geschieht, wenn ich mein Datum des ersten Gebrauchs nicht belegen kann?
Ihre Eintragung kann für nichtig erklärt werden, wenn Sie nicht nachweisen, dass das Datum stimmt. Diese Nichtigkeit lässt sich innert fünf Jahren geltend machen, nachdem die Publikation der Eintragung in der Gaceta wirksam geworden ist (Artikel 258 LFPPI).
Kann ich eine Marke eintragen lassen, die ich noch nicht gebrauche?
Ja. Im Gesuch erklären Sie, dass Sie die Marke noch nicht gebrauchen (Artikel 214 LFPPI). Innert drei Monaten nach dem dritten Jahrestag der Eintragung müssen Sie dann den Gebrauch erklären (Artikel 233).
Wie belege ich das Datum des ersten Gebrauchs meiner Marke?
Mit Dokumenten von diesem Datum, etwa Ihren ersten Rechnungen mit der Marke, Werbung, Fotos und Verträgen. Sie müssen Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Ihrer Marke auf dem Markt zeigen (Artikel 121 der Ausführungsverordnung zum LFPPI).