Wird eine Marke in Mexiko drei aufeinanderfolgende Jahre nicht gebraucht, kann ihre Eintragung gelöscht werden. Das IMPI (Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum) kann die Löschung auf Gesuch einer Person mit rechtlichem Interesse oder von Amtes wegen aussprechen (Artikel 235 und 329 des LFPPI, des mexikanischen Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums). Wird Ihnen ein Löschungsgesuch zugestellt, können Sie Ihre Eintragung innert einem Monat mit Gebrauchsnachweisen verteidigen (Artikel 336).

Kann meine Marke gelöscht werden, wenn ich sie nicht gebrauche?

Ja. In der Schweiz spricht man von Löschung wegen Nichtgebrauchs, das mexikanische Gesetz nennt sie caducidad. Die Löschung ist möglich, wenn die Marke in den drei aufeinanderfolgenden Jahren vor dem Gesuch nicht gebraucht wurde, ausser es gab einen berechtigten Grund dafür (Artikel 260 Ziffer II). In der Schweiz beträgt die Karenzfrist fünf Jahre, in Mexiko sind es drei.

Die Löschung kann die ganze Eintragung betreffen oder nur einen Teil. Gebrauchen Sie die Marke für einige der eingetragenen Waren oder Dienstleistungen und für andere nicht, kann die Eintragung nur für die nicht gebrauchten gelöscht werden (Artikel 235).

Sobald der Entscheid, der die Löschung ausspricht, vollstreckbar ist, verliert die Eintragung jede Wirkung (Artikel 263).

In zwei weiteren Fällen erlischt die Eintragung von selbst, ohne dass jemand ein Gesuch stellt: wenn Sie die Gebrauchserklärung nicht rechtzeitig einreichen und wenn Sie Ihre Marke nicht verlängern (Artikel 233, 238 und 263). Eine Gebrauchserklärung verlangt das IGE in der Schweiz nicht. Alle drei Fälle im Vergleich finden Sie bei SisteMarca: Erlöschen einer Markeneintragung in Mexiko.

Wie werden die drei Jahre ohne Gebrauch berechnet?

Die drei Jahre werden ab dem Tag zurückgerechnet, an dem jemand das Löschungsgesuch einreicht. Haben Sie oder Ihre Lizenznehmerin die Marke in diesem Zeitraum gebraucht, ist die Löschung ausgeschlossen (Artikel 235 und 260).

Ein Beispiel: Reicht jemand am 1. März 2027 ein Löschungsgesuch ein, kommt es darauf an, ob Sie die Marke zwischen dem 1. März 2024 und diesem Tag gebraucht haben.

Verlangt ist ein ernsthafter, markenmässiger Gebrauch: Ihre Waren oder Dienstleistungen sind im Handel oder auf dem Markt erhältlich, in der Menge und auf die Art, die in Ihrer Branche üblich sind. Ein einzelner Verkauf, der nur den Anschein von Gebrauch erwecken soll, genügt nicht. Als Gebrauch gilt auch, die Marke auf Waren anzubringen, die für den Export bestimmt sind. So regelt es Artikel 121 der Ausführungsverordnung zum LFPPI (Reglamento de la LFPPI).

Ausgeschlossen ist die Löschung auch, wenn Umstände ausserhalb Ihres Einflusses den Gebrauch verhindert haben, etwa Einfuhrbeschränkungen oder andere behördliche Auflagen (Artikel 235).

Wer kann die Löschung einer Marke verlangen?

Jede Person mit rechtlichem Interesse (interés jurídico). Zum Beispiel jemand, der eine ähnliche Marke eintragen lassen will und dessen Gesuch das IMPI wegen Ihrer Eintragung abgewiesen hat (Artikel 329).

Das IMPI kann das Verfahren auch von Amtes wegen einleiten, und jede Person kann ihm Hinweise geben, damit es tätig wird (Artikel 329).

Was geschieht, wenn jemand die Löschung Ihrer Marke verlangt?

Das Verfahren läuft in diesen Schritten ab:

  1. Wer die Löschung verlangt, reicht beim IMPI ein Gesuch mit den eigenen Beweismitteln ein (Artikel 330 und 331).
  2. Das IMPI tritt auf das Gesuch ein und stellt es Ihnen samt Beilagen in Kopie zu, und zwar an die Adresse, welche die gesuchstellende Partei angegeben hat (Artikel 336).
  3. Innert einem Monat können Sie Stellung nehmen und Ihre Gebrauchsnachweise einreichen (Artikel 336). Liegt ein Beweismittel im Ausland, kann Ihnen das IMPI 15 weitere Tage allein für dessen Einreichung gewähren, wenn Sie es in Ihrer Eingabe anbieten und darauf hinweisen (Artikel 340).
  4. Vor dem Entscheid stellt das IMPI den Parteien die Akte während zehn Tagen zur Verfügung, damit sie ihre abschliessenden Stellungnahmen (alegatos) einreichen können (Artikel 341).
  5. Das IMPI entscheidet. Spricht es die Löschung aus, verliert die Eintragung ihre Wirkung, sobald der Entscheid vollstreckbar ist (Artikel 263).

Wenn Sie umgezogen sind, das IMPI Sie weder an der von der gesuchstellenden Partei angegebenen Adresse noch an den Adressen in Ihrer Akte findet und Ihre neue Adresse unbekannt ist, stellt es durch öffentliche Bekanntmachung (edicto) zu: mit einer einzigen Publikation im DOF, dem Amtsblatt des mexikanischen Bundes, und in einer der auflagenstärksten Zeitungen des Landes. Als Zustellungsdatum gilt der Tag der letzten Publikation, auch wenn Sie diese nie sehen (Artikel 369 und 370). Halten Sie die Adresse Ihrer Eintragung mit einer Adressänderung aktuell.

Mit welchen Belegen verteidigen Sie Ihre Marke?

In diesem Verfahren sind alle Beweismittel zulässig ausser Zeugenaussagen und Aussagen der Parteien selbst (es sei denn, sie sind in einem Dokument festgehalten) sowie Beweismitteln, die gegen die guten Sitten oder gegen das Recht verstossen (Artikel 333). Ausdrücklich nennt das Gesetz Rechnungen und Inventarlisten der Markeninhaberin oder ihrer Lizenznehmerin, wenn sie sich auf die zu beweisenden Tatsachen beziehen.

  • Rechnungen (CFDI, die mexikanische elektronische Rechnung), die Ihre Marke und die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen nennen.
  • Inventarlisten und Lagerunterlagen.
  • Werbung, Kataloge und datierte Beiträge in sozialen Medien.
  • Fotos von Produkt, Verpackung oder Verkaufsstelle.
  • Verträge mit Kunden, Händlern oder Lizenznehmern.

Welche Unterlagen Sie aufbewahren sollten, lesen Sie in Was Sie als Gebrauchsnachweis aufbewahren sollten. Die Möglichkeiten im Vergleich finden Sie in Wie Sie den Gebrauch Ihrer Marke nachweisen.

Wie vermeiden Sie die Löschung wegen Nichtgebrauchs?

  1. Gebrauchen Sie die Marke so, wie Sie sie eingetragen haben, oder mit Abweichungen, die ihren kennzeichnenden Charakter nicht verändern (Artikel 233).
  2. Gebrauchen Sie sie für die Waren oder Dienstleistungen Ihrer Eintragung. Nach der Gebrauchserklärung besteht der Schutz nur noch für die Waren und Dienstleistungen, die Sie darin angegeben haben (Artikel 233).
  3. Reichen Sie die Gebrauchserklärung innert drei Monaten nach dem dritten Jahrestag Ihrer Eintragung ein (Artikel 233).
  4. Verlängern Sie Ihre Marke in den sechs Monaten vor Ablauf der Schutzdauer (Artikel 237).
  5. Sammeln Sie jeden Monat Gebrauchsnachweise, statt sie erst zusammenzusuchen, wenn jemand sie verlangt.
  6. Vergeben Sie Lizenzen, bitten Sie Ihre Lizenznehmerin um Kopien ihrer Rechnungen. Auch ihr Gebrauch zählt (Artikel 235).

Wo kommt Prueba de Uso ins Spiel?

Prueba de Uso publiziert Ihre Marke jeden Montag in der wöchentlichen Katalogausgabe. Ein in Mexiko akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter versieht jede Ausgabe mit einem zertifizierten Zeitstempel, damit sie ein überprüfbares Datum trägt. Zu jeder Ausgabe laden Sie den Katalog, den Eintrag Ihrer Marke und die Bestätigung der Aufnahme herunter.

Die Bestätigung belegt, dass Ihre Marke an einem überprüfbaren Datum publiziert war. Ihre Rechnungen belegen die Verkäufe. Bewahren Sie deshalb beides auf, die Bestätigung zusammen mit den Rechnungen.

Die Ausgaben zählen ab Vertragsbeginn. Je früher Sie beginnen, desto mehr Wochen mit überprüfbarem Datum haben Sie. Der Preis gilt pro Marke und wird monatlich oder jährlich verrechnet. So funktioniert es. Oder sehen Sie sich den frei einsehbaren Katalog an.

Quellen

Häufige Fragen

Nach wie vielen Jahren ohne Gebrauch kann eine Marke in Mexiko gelöscht werden?

Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren, zurückgerechnet ab dem Tag, an dem die Löschung verlangt wird (Artikel 235 und 260 LFPPI).

Tritt die Löschung wegen Nichtgebrauchs automatisch ein?

Nein. Jemand mit rechtlichem Interesse muss sie verlangen, oder das IMPI leitet das Verfahren von Amtes wegen ein. Das IMPI spricht die Löschung dann in seinem Entscheid aus (Artikel 263 und 329). Von selbst erlischt die Eintragung nur, wenn sie nicht verlängert oder der Gebrauch nicht erklärt wird (Artikel 263).

Kann auch nur ein Teil meiner Eintragung gelöscht werden?

Ja. Gebrauchen Sie die Marke für einige Waren oder Dienstleistungen und für andere nicht, kann die Löschung auf die nicht gebrauchten beschränkt sein (Artikel 235).

Wie viel Zeit habe ich, um meine Marke zu verteidigen?

Einen Monat ab der Zustellung. Für Beweismittel, die im Ausland liegen, kann Ihnen das IMPI 15 weitere Tage für die Einreichung gewähren, wenn Sie sie in Ihrer Eingabe anbieten und darauf hinweisen (Artikel 336 und 340).

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