Die Benutzung Ihrer Marke weisen Sie mit Belegen dafür nach, dass Ihre Waren oder Dienstleistungen in Mexiko unter dieser Marke verkauft werden oder erhältlich sind, in der für Ihre Branche üblichen Menge. So steht es in Artikel 121 der Ausführungsverordnung zum LFPPI (Reglamento de la LFPPI). Das LFPPI ist das mexikanische Bundesgesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Am belastbarsten ist eine Kombination aus Rechnungen und datierten Nachweisen wie Fotos, Werbung, dem Tatsachenprotokoll eines mexikanischen Notars oder einer Bescheinigung von Prueba de Uso.

Was gilt als Benutzung einer Marke?

Rechtlich ist Ihre Marke in Benutzung, wenn die Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, in Mexiko unter dieser Marke verkauft werden oder erhältlich sind, in der Menge und auf die Art, die in Ihrer Branche üblich sind. Auch das Anbringen der Marke auf Waren für den Export zählt (Artikel 121 der Ausführungsverordnung).

Sie müssen die Marke so benutzen, wie Sie sie eingetragen haben, oder mit Abweichungen, die ihren kennzeichnenden Charakter nicht verändern, und zwar für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen (Artikel 233 des LFPPI).

Möglichkeiten, die Benutzung einer Marke nachzuweisen, im Vergleich

Jede Möglichkeit belegt etwas anderes. Am belastbarsten ist eine Kombination.
MöglichkeitWas sie belegtWas sie nicht belegtAufwand
Rechnungen (CFDI, die mexikanische elektronische Rechnung)Tatsächliche Verkäufe, mit Datum und Kennnummer (folio fiscal). Das Gesetz erkennt Rechnungen ausdrücklich an (Artikel 333).Wie die Marke auf dem Produkt aussieht.Gering, denn Sie stellen sie ohnehin aus.
Datierte FotosWie die Marke auf dem Produkt, der Verpackung oder im Geschäft aussieht.Dass verkauft wurde. Das Datum eines Fotos lässt sich anzweifeln.Gering, wenn Sie regelmäßig fotografieren.
Werbung und soziale MedienDass Sie das Produkt an einem bestimmten Datum öffentlich angeboten haben.Dass es verkauft wurde.Gering.
Tatsachenprotokoll eines mexikanischen NotarsWas der mexikanische Notar an einem bestimmten Tag gesehen hat: Ihr Ladenlokal, Ihren Onlineshop oder Ihre Produkte.Weder Verkäufe noch das, was vor oder nach diesem Tag geschah.Hoch, weil jedes Mal ein Termin und Gebühren anfallen.
Prueba de UsoDass Ihre Marke in einer wöchentlichen Katalogausgabe erschienen ist, deren Datum ein akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter mit einem Zeitstempel überprüfbar macht.Verkäufe. Abgedeckt sind die Wochen ab Vertragsbeginn.Gering: Sie nehmen Ihre Marke einmal auf, danach läuft es jeden Montag automatisch.

Welche Möglichkeit passt zu welchem Fall?

  • Sie verkaufen mit Rechnung: Ihre CFDI-Rechnungen sind die Grundlage. Bewahren Sie mindestens eine pro Monat auf, die die Marke nennt.
  • Ihre Rechnungen nennen die Marke nicht: Ergänzen Sie sie mit Inventarlisten, datierten Fotos und Werbung.
  • Sie erbringen Dienstleistungen: Verträge, Rechnungen und Werbung mit dem Namen der Dienstleistung.
  • Sie exportieren: Exportrechnungen mit der Marke. Auch das Anbringen der Marke auf Waren für den Export zählt als Benutzung (Artikel 121 der Ausführungsverordnung).
  • Sie haben Lizenznehmer: Auch deren Rechnungen zählen (Artikel 235). Bitten Sie um Kopien.
  • Sie möchten jede Woche Nachweise mit überprüfbarem Datum, ohne daran denken zu müssen: Prueba de Uso veröffentlicht Ihre Marke jeden Montag.

Wie kombinieren Sie Ihre Benutzungsnachweise?

  1. Sammeln Sie pro Monat eine Rechnung, die die Marke und die Ware oder Dienstleistung nennt.
  2. Fügen Sie einen Nachweis hinzu, der zeigt, wie die Marke aussieht: ein Foto, eine Verpackung oder einen datierten Beitrag.
  3. Ergänzen Sie einen Nachweis mit überprüfbarem Datum: jede Woche eine Bescheinigung von Prueba de Uso oder, für einen einzelnen Zeitpunkt, ein Tatsachenprotokoll eines mexikanischen Notars.
  4. Ordnen Sie alles nach Jahr und nach den eingetragenen Waren oder Dienstleistungen.
  5. Wird der Verfall Ihrer Marke beantragt, reichen Sie Ihre Nachweise innerhalb des Monats ein, den Sie für Ihre Erwiderung haben (Artikel 336).

Wie Sie eine Marke Schritt für Schritt verteidigen, lesen Sie in Verfall wegen Nichtbenutzung in Mexiko. Was Sie jeden Monat aufheben sollten, steht in Was Sie als Benutzungsnachweis aufbewahren sollten.

Wo kommt Prueba de Uso ins Spiel?

Prueba de Uso veröffentlicht Ihre Marke jeden Montag in der wöchentlichen Katalogausgabe. Ein Zertifizierungsdiensteanbieter, den das mexikanische Wirtschaftsministerium (Secretaría de Economía) akkreditiert hat, gibt jeder Ausgabe ein überprüfbares Datum. Zu jeder Ausgabe laden Sie die Bescheinigung über die Aufnahme Ihrer Marke herunter. Sie gehört zu Ihren Rechnungen: Die Rechnungen belegen die Verkäufe, die Bescheinigung das Datum.

Abgerechnet wird je Marke, monatlich oder jährlich. So funktioniert es. Vor der Benutzungserklärung oder der Verlängerung lesen Sie am besten die Ratgeber von SisteMarca.

Quellen

Häufige Fragen

Welche Nachweise eignen sich, um die Benutzung einer Marke zu belegen?

Zulässig sind alle Beweismittel außer Zeugenaussagen und Aussagen der Parteien selbst (es sei denn, sie sind in einem Dokument festgehalten) sowie Beweismitteln, die gegen die guten Sitten oder gegen das Recht verstoßen (Artikel 333 LFPPI). Rechnungen und Inventarlisten bilden die Grundlage. Fotos, Werbung, das Tatsachenprotokoll eines Notars und datierte Bescheinigungen ergänzen sie.

Reicht eine einzige Rechnung?

Kaum. Die Ausführungsverordnung spricht von Geschäften in einer für Ihre Branche relevanten Zahl, die weder vereinzelt noch zum Schein erfolgen (Artikel 121). Ein einzelner Verkauf kann als bloße Scheinbenutzung gelten.

Kann ich die Benutzung mit meiner Website oder meinen Social-Media-Kanälen belegen?

Sie zeigen, dass Sie das Produkt an einem bestimmten Datum öffentlich angeboten haben, belegen aber keine Verkäufe. Nutzen Sie sie zusammen mit Ihren Rechnungen.

Zählt die Benutzung meiner Marke in einem anderen Land?

Das Gesetz verlangt die Benutzung im mexikanischen Staatsgebiet (Artikel 233 LFPPI). Auch das Anbringen der Marke auf Waren für den Export zählt (Artikel 121 der Ausführungsverordnung).

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