Wenn Sie Ihre Marke in Mexiko anmelden, geben Sie an, seit wann Sie sie benutzen, oder erklären, dass Sie sie noch nicht benutzen. Dieses Datum lässt sich danach nicht mehr ändern (Artikel 214 des LFPPI, des mexikanischen Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums). Können Sie es später nicht belegen, kann Ihre Eintragung für nichtig erklärt werden (Artikel 258).
Was ist das Datum der ersten Benutzung einer Marke?
Es ist der Tag, an dem Sie begonnen haben, Ihre Marke für Ihre Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. In der Anmeldung haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie nennen dieses Datum oder Sie erklären, dass Sie die Marke noch nicht benutzen. Machen Sie keine Angabe, gilt die Marke als noch nicht benutzt (Artikel 214 Ziffer III).
Wenn Sie ein Datum angeben, nennen Sie auch den Standort Ihres Geschäfts (Artikel 214 Ziffer VII). Ohne Geschäftsräume kann das Ihre Website sein, sofern Sie dies schriftlich und mit der förmlichen Erklärung angeben, dass Ihre Angaben wahr sind (bajo protesta de decir verdad). So regelt es Artikel 107 der Ausführungsverordnung zum LFPPI (Reglamento de la LFPPI).
Erteilt das IMPI (mexikanisches Patent- und Markenamt) die Eintragung, steht dieses Datum in Ihrer Eintragungsurkunde (Artikel 231).
Wozu dient das Datum der ersten Benutzung?
Es legt gegenüber anderen fest, seit wann Sie Ihre Marke benutzen. Wer Ihre Eintragung für nichtig erklären lassen will, weil er die Marke schon früher benutzt hat, muss beweisen, dass er sie vor Ihrem Anmeldetag oder vor Ihrem Datum der ersten Benutzung benutzt hat (Artikel 258 Ziffer II).
Ähnlich ist es bei jemandem, der die Marke gutgläubig benutzt hat. Ihre Eintragung berührt ihn nicht, wenn er schon vor Ihrer Anmeldung oder vor dem von Ihnen angegebenen Datum der ersten Benutzung begonnen hat, die Marke zu benutzen, und das ohne Unterbrechung (Artikel 175 Ziffer I). Je weiter ein belegbares Datum zurückreicht, desto weniger Raum bleibt für solche Fälle.
Das Datum der ersten Benutzung verschafft Ihnen keinen Vorrang vor anderen Anmeldungen. Unter mehreren Anmeldungen geht die früher eingereichte vor (Artikel 220).
Was passiert, wenn das Datum der ersten Benutzung falsch ist oder Sie es nicht belegen können?
Kann der Inhaber nicht nachweisen, dass das angegebene Datum der ersten Benutzung stimmt, kann die Eintragung für nichtig erklärt werden (Artikel 258 Ziffer III). Diese Nichtigkeit (nulidad) kann innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden, nachdem die Veröffentlichung der Eintragung in der Gaceta de la Propiedad Industrial, dem Veröffentlichungsblatt des IMPI, wirksam geworden ist.
Wurde Ihre Eintragung noch unter dem früheren Gesetz beantragt, können andere Regeln für sie gelten. Die neuen Nichtigkeitsgründe gelten nur für Eintragungen, die unter dem LFPPI beantragt und erteilt wurden (vierzehnte Übergangsbestimmung, transitorio décimo cuarto).
Die Nichtigkeit beseitigt die Wirkungen der Eintragung von ihrer Erteilung an (Artikel 263). Geben Sie deshalb ein Datum an, das Sie mit Dokumenten belegen können.
Wie belegen Sie Ihr Datum der ersten Benutzung?
Mit Unterlagen von diesem Datum, die zeigen, dass Ihre Waren oder Dienstleistungen unter Ihrer Marke im Handel oder auf dem Markt erhältlich waren. Die Benutzung muss der in Ihrer Branche üblichen entsprechen. Ein einzelner Verkauf, der nur den Anschein einer Benutzung erwecken soll, reicht nicht (Artikel 121 der Ausführungsverordnung).
| Nachweis | Was er über Ihr Datum zeigt |
|---|---|
| Erste Rechnungen (CFDI) | Verkäufe mit Datum und Kennnummer (folio fiscal) der mexikanischen elektronischen Rechnung. Bewahren Sie die erste auf, die die Marke nennt. |
| Werbung und soziale Medien | Dass Sie die Ware oder Dienstleistung an einem bestimmten Datum öffentlich angeboten haben. |
| Datierte Fotos | Wie die Marke auf dem Produkt, der Verpackung oder im Geschäft aussah. Ihr Datum lässt sich anzweifeln. |
| Verträge | Vereinbarungen mit Kunden oder Händlern, mit Datum und Marke. |
| Bescheinigung von Prueba de Uso | Dass Ihre Marke in einer wöchentlichen Katalogausgabe erschienen ist, mit überprüfbarem Datum. Abgedeckt sind die Wochen ab Vertragsbeginn. |
Ein Nachweis von heute belegt kein Datum von vor Jahren. Das Datum der ersten Benutzung belegen Sie mit dem, was Sie seitdem aufbewahrt haben.
Was sollten Sie vom ersten Tag an aufbewahren?
- Die erste Rechnung, die Ihre Marke nennt, und danach ein oder zwei pro Monat.
- Die erste Anzeige, den ersten Beitrag oder den ersten Katalog, in dem Ihre Marke erscheint, mit Datum.
- Datierte Fotos von Produkt, Verpackung oder Geschäft.
- Verträge mit Kunden oder Händlern.
Was Sie jeden Monat aufheben sollten, steht in Was Sie als Benutzungsnachweis aufbewahren sollten. Die Möglichkeiten im Vergleich finden Sie in Wie Sie die Benutzung Ihrer Marke nachweisen.
Wo kommt Prueba de Uso ins Spiel?
Prueba de Uso veröffentlicht Ihre Marke jeden Montag in der wöchentlichen Katalogausgabe. Ein Zertifizierungsdiensteanbieter, den das mexikanische Wirtschaftsministerium (Secretaría de Economía) akkreditiert hat, gibt jeder Ausgabe ein überprüfbares Datum. Zu jeder Ausgabe laden Sie die Bescheinigung über die Aufnahme Ihrer Marke herunter.
Die Ausgaben zählen ab Vertragsbeginn. Je früher Sie anfangen, desto mehr Wochen mit überprüfbarem Datum haben Sie. Abgerechnet wird je Marke, monatlich oder jährlich. So funktioniert es.
Ist Ihre Marke noch nicht eingetragen, lesen Sie bei SisteMarca, wie Sie eine Marke in Mexiko anmelden.
Quellen
- Bundesgesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums (LFPPI, zuletzt geändert im DOF, dem Amtsblatt des mexikanischen Bundes, vom 3. April 2026): Artikel 175, 214, 220, 231, 233, 258 und 263 sowie vierzehnte Übergangsbestimmung.
- Ausführungsverordnung zum LFPPI, Artikel 107 und 121 (DOF vom 28. April 2026).
- Stand der Gesetzestexte: 29. Oktober 2026. Alle Quellen sind auf Spanisch.
Häufige Fragen
Was ist das Datum der ersten Benutzung einer Marke?
Das Datum, ab dem Sie Ihre Marke benutzen. Sie geben es in der Markenanmeldung an. Fehlt die Angabe, gilt die Marke als noch nicht benutzt (Artikel 214 LFPPI).
Lässt sich das Datum der ersten Benutzung ändern?
Nein. Nach dem Gesetz kann es nicht mehr geändert werden, sobald Sie es angegeben haben (Artikel 214 Ziffer III LFPPI).
Was passiert, wenn ich mein Datum der ersten Benutzung nicht belegen kann?
Ihre Eintragung kann für nichtig erklärt werden, wenn Sie nicht nachweisen, dass das Datum stimmt. Diese Nichtigkeit kann innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden, nachdem die Veröffentlichung der Eintragung in der Gaceta wirksam geworden ist (Artikel 258 LFPPI).
Kann ich eine Marke eintragen lassen, die ich noch nicht benutze?
Ja. In der Anmeldung erklären Sie, dass Sie sie noch nicht benutzen (Artikel 214 LFPPI). Innerhalb von drei Monaten nach dem dritten Jahrestag der Eintragung müssen Sie dann ihre Benutzung erklären (Artikel 233).
Wie belege ich das Datum der ersten Benutzung meiner Marke?
Mit Dokumenten von diesem Datum, etwa Ihren ersten Rechnungen mit der Marke, Werbung, Fotos und Verträgen. Sie müssen Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Ihrer Marke auf dem Markt zeigen (Artikel 121 der Ausführungsverordnung zum LFPPI).