Eine Marke verteidigt sich nicht von selbst. In einem Streit wegen Nichtgebrauchs vor dem IMPI (Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum) müssen Sie nachweisen, wie und seit wann Sie Ihre Marke gebrauchen.
Dazu dient der Gebrauchsnachweis, auf Spanisch prueba de uso: Belege, die zeigen, dass Ihre Marke tatsächlich auf dem Markt ist.
Wann brauchen Sie ihn?
- In der obligatorischen Gebrauchserklärung, fällig innert drei Monaten nach dem dritten Jahrestag der Eintragung, erklären Sie, dass Sie die Marke gebrauchen. Belege legen Sie keine bei, doch der erklärte Gebrauch muss tatsächlich stattfinden.
- Bei der Verlängerung, in der Sie ebenfalls den Gebrauch erklären.
- Im Streitfall: wenn eine Drittperson die Löschung Ihrer Marke verlangt und geltend macht, Sie würden sie nicht gebrauchen.
In allen drei Fällen hängt der Wert Ihrer Nachweise davon ab, ob Sie zeigen können, dass es sie an einem überprüfbaren Datum schon gab, also vor dem Tag, an dem Sie sie brauchten.
Was als Nachweis zählt
Alles, was die Marke im tatsächlichen geschäftlichen Gebrauch zeigt:
- Rechnungen und Quittungen mit der Marke.
- Verpackungen, Etiketten und Werbung.
- Beiträge, Website und soziale Medien, jeweils mit Datum.
- Fotos vom Produkt oder von der Verkaufsstelle.
Die Schwachstelle jedes Nachweises ist das Datum, denn ein Screenshot oder ein Foto lässt sich verändern. Deshalb lohnt es sich, ihn mit einem zertifizierten Zeitstempel zu datieren.
Der Zeitstempel: Ihr Nachweis mit überprüfbarem Datum
Jede Woche publiziert Prueba de Uso Ihre Marke in einer neuen Katalogausgabe, berechnet den digitalen Fingerabdruck dieser Ausgabe (SHA-256) und versieht sie mit einem zertifizierten Zeitstempel nach dem Standard RFC 3161. Von da an kann jede Person prüfen, dass genau diese Ausgabe an diesem Datum existierte und seither nicht verändert wurde.
Weil der Zeitstempel in einem frei einsehbaren Katalog steht, kann ihn jede Person unabhängig von uns prüfen.